Informationen für die BGS zum Schuljahrswechsel

Liebe Eltern,

bitte beachtet das nachfolgende Schreiben bezüglich Sozialstaffel-/Geschwisterkindermäßigungen für das kommende Schuljahr!

Viele Grüße Patrick

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bewilligungen der Sozialstaffel-/Geschwisterkindermäßigungen für das laufende Schuljahr sind bis 31.07.2023 befristet.

Zur Weitergewährung bzw. Bewilligung einer Ermäßigung für das Schuljahr 2023/2024 muss für jedes Kind ab 01.08.2023/01.09.2023 ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden.

Um eine Beitragsermäßigung ab August 2023 zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31.08.2023 im Amt für Schulen, Gebühren- u. Beitragsberechnung, Andreas-Gayk-Str. 31, 24103 Kiel vorliegen.

Wir bitten Sie, nachfolgende Informationen den Eltern mitzuteilen:

  1. Geschwisterkindermäßigung:

Der Antrag auf Geschwisterkindermäßigung ist für das jeweils jüngere Kind/die jeweils jüngeren Kinder zu stellen. Beigefügt werden muss die vollständig ausgefüllte und von allen im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten unterschriebene Bescheinigung der Betreuten Grundschule über die Betreuung/Weiterbetreuung ab 01.08.2023.

  • Sozialstaffelermäßigung:

Der Antrag auf Sozialstaffelermäßigung ist für jedes Kind separat zu stellen.

Hierzu muss der vollständig ausgefüllte und von allen im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten unterschriebene Antrag zusammen mit der Bescheinigung der Betreuten Grundschule über die Betreuung/Weiterbetreuung ab 01.08.2023 (ebenfalls vollständig ausgefüllt und von allen im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten unterschrieben) sowie den aktuellen Einkommensnachweisen (alle Familieneinkünfte: max. Abrechnung Monat ab Mai 2023, bei     ALG-II-Empfängern (Bürgergeld), Empfängern von Grundsicherungsleistungen bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, Wohngeld etc., Bescheide ab August 2023)  eingereicht werden.

Da der Monat August 2023 Ferienmonat ist, bitten wir um Mitteilung, inwieweit für diesen Monate Beiträge anfallen.

Weiterhin bitten wir um rechtzeitige Informationen, ob sich der Monatsbeitrag ab August 2023 ändert, bzw. inwieweit bei Aufnahmen ab 16.eines Monats der volle Beitrag bzw. nur der hälftige Beitrag fällig wird.

Bitte weisen Sie die Personensorgeberechtigten ausdrücklich darauf hin, dass eine Bearbeitung nur dann erfolgen kann, wenn die für eine Berechnung/Ermäßigung erforderlichen Unterlagen vollständig und zusammenhängend eingereicht werden.